Die bisher vorgesehenen 400 Euro für den Kärnten Bonus werden ab 2023 auf 600 Euro erhöht. Auch die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben.
Jene Haushalte, die bereits den Kärnten Bonus 2022 bekommen haben, oder seit 2022 erstmals eine Sozialleistung des Landes beziehen (Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Sozialhilfe oder Heizkostenunterstützung), erhalten den Kärnten Bonus Plus 2023 automatisch in vier Tranchen (Ende Jänner: 100 Euro, Anfang Feber: 300 Euro, Anfang März: 100 Euro, Anfang April: 100 Euro. Jene Haushalte, die einen Antrag zu stellen haben (entweder online oder am Gemeindeamt Launsdorf), weil sie den Bonus nicht automatisch erhalten aber unter die Einkommensgrenzen fallen, erhalten den Bonus ab Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend (beispielsweise in drei Tranchen: Feber: 400 Euro, März: 100 Euro, April: 100 Euro).
Der Kärnten Bonus PLUS 2023 kann von all jene, die den Kärnten Bonus 2022 noch nicht bekommen haben, vom 31.01.2023 bis 28.04.2023 am Gemeindeamt Launsdorf oder online auf dem Kärnten-Bonus-Plus-Online-Portal (ab 31.01.2023) beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Einkommen von November 2022 bis April 2023 von allen im Haushalt lebenden Personen
- Pensionsnachweis 2023
- Bankomatkarte
- Ausweis
- Selbstständige: Einkommenssteuerbescheid 2022
- falls geschieden: Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung
- sollte der Antrag für einen Dritten gestellt werden: Vollmacht
Ihr Sozialreferent,
Mag. Ewald Göschl
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